Neue Richtlinie einzelbetriebliche Technologieförderung in Thüringen
Am 09.06.2008 wurde die Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung in Kraft gesetzt. Gefördert werden
- Aufwendungen für FuE-Vorhaben
- Investitionen zur Einführung neuester Technologien
- Aufwendungen zum Technologietransfer
- Technologie- und Gründerzentren (TGZ)
Die Richtlinie zur Förderung von Aufwendungen für Innovationsassistenten sowie Studenten / Doktoranden (Thüringen-Stipendium) liegt gegenwärtig der Europäischen Kommission zur Genehmigung vor und kann erst danach in Kraft gesetzt werden. Richtlinie