BMWi - Innovationsgutscheine (go -Inno) -neue Richtlinie
Innovationsfähigkeit ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Am 09.08.2011 wurde die neue Richtlinie "BMWi-Innovationsgutschein(go Inno) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Go-Inno umfaßt 2 Fördermodule: go-innovativ, fördert externe Innovationsberatung zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt-und technischen Verfahrensinnovationen. Im Modul go-effizient werden Beratungen zur Steigerung der Rohstoff-und Materialeffizienz im Unternhemen gefördert.
Die Förderung erfolgt über Gutscheine die 50 Prozent der Ausgaben für die Beratung decken.
Für das Modul go-innovativ muß das Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und im Jahr vor Vertragsabschluss einen Jahresumsatz von höchstens 20 Mio. Euro haben.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung zur Strukturierung und Finanzierung Ihrer Entwicklungsvorhaben. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf .