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Thüringer „FuE-Personal Richtlinie“ seit 21.04.2015 in Kraft getreten


Anlaufen wird die Förderung unmittelbar mit der Verabschiedung des Landeshaushalts in Thüringen. Die neue Richtlinie wird erweiterte Fördermöglichkeiten und einfachere Verfahren in der Antragstellung und Abrechnung der Förderprojekte bieten.

Das Aufgabenspektrum, in dem z. B. eine einzustellende innovative Fachkraft tätig sein kann, wurde im Vergleich zur vorhergehenden Richtlinie deutlich erweitert. Die Förderung wird als Festbetrag über einen Zeitraum von max. 2 Jahren gewährt. Bedingung ist die unbefristete Einstellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit einem abgeschlossenem Studium zur Bearbeitung eines Themas in Aufgabenbereichen wie z. B. FuE, Produktdesign, Qualitätsmanagement, Marketing.

Anträge können von KMU sowie Forschungseinrichtungen (im wirtschaftlich tätigen Bereich) gestellt werden.

Hier finden Sie auch alle Informationen und Hinweise zum Programm und den Portalantrag: 

http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FuE-Personal-Richtlinie