

Thüringer Technologieförderung gestartet - wir unterstützen Sie ab sofort bei der Antragstellung
Die Richtlinie zur Förderung von Forschungs-, Technologie-und Innovationsprojekten (FuTuI-Richtlinie) ist am 19.08.2015 in Kraft getreten und gilt bis 31.12.2023.
Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte sowie FuE-Verbundvorhaben. Neu in Thüringen sind verschiedene Innovationsgutscheine, u.a. für Durchführbarkeitsstudien zu FuE-Vorhaben, aber auch für Prozess-und Organisationsvorhaben.
Ihre Fragen klären wir gern in einem persönlichen Gespräch.