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Neues Förderprogramm "Digitalbonus Thüringen"


Kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 50 % ihrer Ausgaben bei der Einführung von Informationstechnologien und Verbesserung der Informationssicherheit erhalten.

Förderfähig sind Ausgaben für IuK-Software und IuK-Hardware sowie Leistungen externer Dienstleister.

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen

  • Digitalisierung von Betriebsprozessen
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
  • Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen

von bis zu 50%, höchstens jedoch 15.000 EUR.

Die Förderung wird als sogenannte De-Minimis-Beihilfe gewährt. Die Richtlinie ist am 15.07.2018 in Kraft getreten und hat eine Gültigkeit bis 31.12.2023.

Hier finden Sie die Thüringer Richtlinie und die Fördergrundsätze der Thüringer Aufbaubank.