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Steuerliche Forschungsförderung - Gesetz soll zum 01.01.2020 in Kraft treten


Die Bundesregierung will Forschung und Entwicklung in den nächsten 4 Jahren mit 5 Mrd. EUR steuerlich fördern. Das berichten das Handelsblatt und DER TAGESSPIEGEL übereinstimmend.

Firmen aus Deutschland können, unabhängig von ihrer Größe, maximal 2 Mio. EUR pro Jahr und Unternehmen an Bruttolohnaufwand für Arbeitnehmer im FuE-Bereich zugrunde legen. Davon sollen 25 % steuerlich geltend gemacht werden können, also max. 500 TEUR pro Wirtschaftsjahr. Da die Ausgaben auch rückwirkend für das vergangene Jahr geltend gemacht werden können und das Gesetz bereits ab 01.01.2020 in Kraft treten soll, wären bereits die Forschungsausgaben von diesem Jahr steuerlich absetzbar.

Noch ist zu den Verfahren noch nichts bekannt, aber wir bleiben dran!