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Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung verabschiedet


Gestern Abend hat der der Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung verabschiedet.

Entgegen bisheriger Vorschläge gilt nun bei der Vergabe von Forschungsaufträgen, dass der Auftraggeber gefördert wird. 

Die steuerliche Forschungsförderung wird das bestehende System der FuE-Projektförderung ergänzen.

Wenn der Bundesrat dem Gesetz am 29. November 2019 zustimmt, steht der Forschungszulage ab 2020 nichts mehr im Wege.

Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Deutscher Bundestag