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steuerliche Forschungsförderung - ab sofort Anträge bei der Bescheinigungsstelle möglich


Bevor die steuerliche Forschungsförderung beim Finanzamt beantragt werden kann muss bei der "Bescheinigungsstelle Forschungszulage" (BSFZ) eine Bescheinigung beantragt werden. Die BSFZ prüft, ob das/die FuE-Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht/entsprechen.

Unter www.bescheinigung-forschungszulage.de können ab sofort Anträge auf Bescheinigung gestellt werden.

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben.