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Ein Tipp von tip - Überbrückungshilfe II kann ab heute beantragt werden


Ab heute können Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die Pressemitteilung des BMWi finden Sie hier.

Mittelständler und kleine Unternehmen aller Branchen erhalten über die Überbrückungshilfe II direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Bedingungen wurden hierfür noch einmal verbessert bzw. erleichtert. Die Bundesregierung arbeitet aktuell daran, diese Hilfen auch über den Dezember 2020 zu verlängern.

Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen "prüfenden Dritten", also Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt, auf der bundesweit geltenden Antragsplattform.