

Thüringer GRW-Richtlinie rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft gesetzt
Die Förderung in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) wurde in Thüringen neu ausgerichtet und gilt für alle Bewilligungen ab dem 01.01.2022.
Die Neuregelungen zum Zugang und zur Förderhöhe finden Sie hier.
Die neue Fördergebietskarte für Thüringen finden Sie hier.