Neue Allgemeine De-minimis-Verordnung ab 2024
Die Europäische Kommission hat eine neue Allgemeine De-Minimis-Verordnung verabschiedet. Sie gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030.
Ein Auszug aus den Neuerungen:
- der De-minimis-Höchstbetrag für ein einziges Unternehmen wurde auf einen Beihilfewert von 300.000 EUR (bisher 200.000 EUR) angehoben
- der Dreijahres-Zeitraum wird nun taggenau rückwirkend betrachtet (bisher das Steuerjahr)
Allerdings kann die bisherige Allgemeine De-minimis-Verordnung übergangsweise nosh bis zum 30.06.2024 angewendet werden. In der Thüringer Aufbaubank beispielsweise wird diese Übergangsfrist in Abhängigkeit von den Regelungen in den einzelnen Förderrichtlinien angewendet.
Aktuelle Informationen der Thüringer Aufbaubank finden Sie hier. Das aktualisierte Informationsblatt der TAB zur De-minimis-Regel finden Sie hier.