

Neuaufstellung der regionalen Förderung GRW
Das Bundeswirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium und den Ländern die gesamte GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) überarbeitet und zum 01. Januar 2026 beschlossen. Die Finanzierung teilen sich Bund und Länder jeweils hälftig.
2026 stehen insgesamt etwa 1,3 Milliarden EUR zur Verfügung.
Eine ausführliche Darstellung der GRW-Neuaufstellung finden Sie hier.
Den Koordinierungsrahmen der GRW ab 01. Januar 2026 finden Sie hier.
Den Überblick für Thüringen finden Sie auf den aktuellen Seiten der Thüringer Aufbaubank.


