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Steuerliche Forschungszulage für Innovationen auch rückwirkend


Während verschiedene Innovationsförderprogramme immer vor Projektbeginn beantragt (und oft auch bewilligt) sein müssen, kann die steuerliche Forschungszulage für die Zukunft, aber auch für aktuell laufende oder auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Projekte beantragt werden. Das gilt übrigens für Unternehmen aller Größenordnung und nicht nur für KMU.

Wir unterstützen Sie gern in dem zweistufigen Antragsverfahren und prüfen Ihre durchgeführten oder laufenden Projekte auf Eignung, bevor wir mit Ihnen in die Antragsbearbeitung gehen.

Hier finden Sie einen Info-Flyer der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).