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Neue GRW-Fördergebietskarte veröffentlicht


?Bund und Länder haben die neue gesamtdeutsche Fördergebietskarte der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) beschlossen. Die Karte gilt vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020 und legt fest, wo und in welcher Höhe in den nächsten sieben Jahren strukturschwache Regionen über die GRW gefördert werden.

 Nach der neuen Förderkarte verkleinert sich das deutsche Fördergebiet. Dies ist ein Zeichen der stärkeren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland im europäischen Vergleich und führt im Ergebnis zu einer noch stärkeren Konzentration der Mittel auf strukturschwache Regionen.? (Quelle: BMWi-Pressemitteilung vom 11.04.2014 - http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=634944.html)

 Bund und Länder müssen nun zur Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) einen Koordinierungsrahmen aufstellen. Der Koordinierungsrahmen enthält die grundsätzlichen Leitlinien der GRW; er legt die Instrumente, die Förderregeln und -sätze, die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder sowie das Fördergebiet fest.