

Neues Förderprogramm "Digitalbonus Thüringen"
Kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 50 % ihrer Ausgaben bei der Einführung von Informationstechnologien und Verbesserung der Informationssicherheit erhalten.
Förderfähig sind Ausgaben für IuK-Software und IuK-Hardware sowie Leistungen externer Dienstleister.
Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen
- Digitalisierung von Betriebsprozessen
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen
von bis zu 50%, höchstens jedoch 15.000 EUR.
Die Förderung wird als sogenannte De-Minimis-Beihilfe gewährt. Die Richtlinie ist am 15.07.2018 in Kraft getreten und hat eine Gültigkeit bis 31.12.2023.
Hier finden Sie die Thüringer Richtlinie und die Fördergrundsätze der Thüringer Aufbaubank.