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Ein Tipp von tip - 100%-Förderung für Unternehmensberatung in Zeiten von Corona


Viele Unternehmen leiden unter den Auswirkungen der Corona-Krise. Die wirtschaftlichen Folgen sind u. a. Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften (z. B. Kinderbetreuung) und Produktionen oder Wegfall von Kunden. Um dem kurzfristig entgegenzuwirken, wurde die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows ab 3. April 2020 ergänzt:

  • Der Zuschuss beträgt bis zum 30.12.2020 (Antragstellung) für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU und Freiberufler 100% der Beratungskosten
  • Maximal 4.000 EUR förderfähige Beratungskosten für diese Fälle.
  • Der Zuschuss wird direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt (keine Vorfinanzierung; außer der Umsatzsteuer)
  • Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner sind vor Antragstellung nicht vorgeschrieben.
  • Der Gesamtbetrag von 4.000 EUR Zuschuss kann nur einmal pro Unternehmen in Anspruch genommen werden (Teilbeträge bzw. Teilberatungen bis zur Höchstsumme sind möglich).

Die geförderten Beratungsthemen umfassen Inhalte klassischer Unternehmensberatung, aber auch Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovationen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie Kooperationsberatungen.

Die tip innovation ist mit Ihren Beratern bei der BAFA gelistet und erfüllt somit die Fördervoraussetzungen. Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an.

Hier gelangen Sie zu den Seiten der BAFA und hier finden Sie ein Merkblatt Corona zur Richtlinienergänzung.