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Ein Tipp von tip - KfW-Schnellkredit 2020 für den Mittelstand startet am 16.04.2020


In dieser angespannten Zeit stellt der Verbrauch der Liquidität ein Risiko dar. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen neigen dazu, in Krisenzeiten erstmal Reserven (in Form von Eigenkapital) aufzubrauchen. Das könnte jedoch auf die Füße fallen, wenn in besseren Zeiten neue Aufträge und Geschäfte anstehen. Mit geringerem Eigenkapital lassen sich schwer neue Kredite verhandeln. Besser wäre es, sich noch in diesen Krisenzeiten Kredite zu besorgen, um die eigene Liquidität fortlaufend zu finanzieren.

Mit dem KfW-Schnellkredit startet am 16.04.2020 ein weiterer wichtiger Baustein des umfassenden Schutzschirms der Bundesregierung für den Mittelstand. Die KfW-Schnellkredite umfassen im Kern folgende Maßnahmen (siehe auch Merkblatt der KfW):

Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat, sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen, soll ein "Schnellkredit" mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25% des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal 800 TEUR für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeiter; maximal 500 TEUR für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Für Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen) und laufende Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel).
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt.
  • Bis zu 10 Jahre Zei für die Rückzahlung; auf Wunsch bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, um die kurzfristige Belastung zu senken.
  • Die (Haus)Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Nur wenige Unterlagen zum Nachweis der Zahlen.
  • Der KfW-Schnellkredit kann bis spätestens 31.12.2020 abgeschlossen werden.

Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Hier ist der Link zur KfW.