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Ein Tipp von tip - Investitionshilfen über GRW ab heute mit Erleichterungen


Im Konjunkturpaket hat sich die Bundesregierung auf eine deutliche Aufstockung der Mittel zur regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) um insgesamt 500 Mio. EUR verständigt. 250 Mio. EUR stehen in diesem und und im nächsten Jahr zusätzlich bereit. Damit sollen schnell viele Investitionen auf den Weg gebracht und Arbeitsplätze gerade auch in den strukturschwachen Regionen geschaffen werden.

Folgende Erleichterungen des gemeinsamen GRW-Koordinierungsrahmens von Bund und Ländern gelten ab heute:

  • Bis 31.12.2021 können auch Vorhaben mit GRW-Mitteln gefördert werden, mit denen die Zahl der Arbeitsplätze in der betreffenden Betriebsstätte um mindestens 5 % erhöht wird oder deren Investitionsvolumen die durchschnittlichen Abschreibungen der Betriebsstätte um mindestens 25 % übersteigt. Die geforderte sogenannte besondere Anstrengung der Unternehmen wird damit jeweils halbiert.
  • Für Umweltschutzinvestitionen, die über die geltenden deutschen und europäischen Normen hinausgehen, wurde die bestehende Deckelung der Förderung dauerhaft aufgehoben und nicht mehr durch die Regionalfördersätze begrenzt. Außerdem können künftig auch KMU von der Förderung profitieren.

Die Pressemitteilung des BMWi finden Sie hier. Und hier finden Sie weitere Informationen zur GRW.