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Aktuelles

17.09.2020

steuerliche Forschungsförderung - ab sofort Anträge bei der Bescheinigungsstelle möglich

Bevor die steuerliche Forschungsförderung beim Finanzamt beantragt werden kann muss bei der "Bescheinigungsstelle Forschungszulage" (BSFZ) eine Bescheinigung beantragt werden. Die BSFZ prüft, ob das/die FuE-Vorhaben dem...Mehr


Bevor die steuerliche Forschungsförderung beim Finanzamt beantragt werden kann muss bei der "Bescheinigungsstelle Forschungszulage" (BSFZ) eine Bescheinigung beantragt werden. Die BSFZ prüft, ob das/die FuE-Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht/entsprechen.

Unter www.bescheinigung-forschungszulage.de können ab sofort Anträge auf Bescheinigung gestellt werden.

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben.


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07.08.2020

steuerliche Forschungsförderung - Bescheinigungsstelle ist benannt

Das Bundesforschungsministerium hat das Ausschreibungsverfahren zur Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beendet und die Vergabe abgeschlossen. Die BSZF wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum...Mehr


Das Bundesforschungsministerium hat das Ausschreibungsverfahren zur Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beendet und die Vergabe abgeschlossen.

Die BSZF wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AiF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V.-DLR Projektträger. Der Aufbau der Standorte in Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden ist in Arbeit.

Die offizielle Webseite sowie Kontaktdaten der BSFZ werden sobald als möglich auf der Webseite des BMBF veröffentlicht. Informationen zum Antragsverfahren, Handreichungen sowie das Antragsformular werden zeitnah zur Verfügung gestellt.

Hier können Sie alles nachlesen.

Wir bleiben für Sie an dem Thema dran und informieren Sie, wenn es Neuigkeiten gibt.


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14.07.2020

Ein Tipp von tip - Investitionshilfen über GRW ab heute mit Erleichterungen

Im Konjunkturpaket hat sich die Bundesregierung auf eine deutliche Aufstockung der Mittel zur regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) um insgesamt 500 Mio. EUR verständigt. 250 Mio. EUR stehen in diesem und und im nächsten Jahr...Mehr


Im Konjunkturpaket hat sich die Bundesregierung auf eine deutliche Aufstockung der Mittel zur regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) um insgesamt 500 Mio. EUR verständigt. 250 Mio. EUR stehen in diesem und und im nächsten Jahr zusätzlich bereit. Damit sollen schnell viele Investitionen auf den Weg gebracht und Arbeitsplätze gerade auch in den strukturschwachen Regionen geschaffen werden.

Folgende Erleichterungen des gemeinsamen GRW-Koordinierungsrahmens von Bund und Ländern gelten ab heute:

  • Bis 31.12.2021 können auch Vorhaben mit GRW-Mitteln gefördert werden, mit denen die Zahl der Arbeitsplätze in der betreffenden Betriebsstätte um mindestens 5 % erhöht wird oder deren Investitionsvolumen die durchschnittlichen Abschreibungen der Betriebsstätte um mindestens 25 % übersteigt. Die geforderte sogenannte besondere Anstrengung der Unternehmen wird damit jeweils halbiert.
  • Für Umweltschutzinvestitionen, die über die geltenden deutschen und europäischen Normen hinausgehen, wurde die bestehende Deckelung der Förderung dauerhaft aufgehoben und nicht mehr durch die Regionalfördersätze begrenzt. Außerdem können künftig auch KMU von der Förderung profitieren.

Die Pressemitteilung des BMWi finden Sie hier. Und hier finden Sie weitere Informationen zur GRW.


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08.07.2020

Ein Tipp von tip - Weitere Überbrückungshilfen für den Mittelstand

Die Bundesregierung hat heute die Eckpunkte für die "Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" infolge der Corona-Krise beschlossen. Von Juni bis August können je nach Umsatzausfall bis zu 150.000...Mehr


Die Bundesregierung hat heute die Eckpunkte für die "Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" infolge der Corona-Krise beschlossen.

Von Juni bis August können je nach Umsatzausfall bis zu 150.000 EUR an betrieblichen Fixkosten als Zuschuss erstattet werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April und im Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 nachweisen können. Je nach Umsatzeinbruch werden zwischen 40 und 80 Prozent der Fixkosten, wie z. B. Mieten, Zinsen, Leasingraten, Strom, Wasser, Heizung, Versicherungen etc., erstattet.

Die Eckpunkte finden Sie hier.


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29.05.2020

Antragsformulare für ZIM veröffentlicht - Anträge können ab sofort gestellt werden

Mit der aktuellen Veröffentlichung der Antragsformulare für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) können ab sofort wieder Anträge auf Förderung von FuE-Projekten gestellt werden. Die wichtigsten Änderungen erörtern...Mehr


Mit der aktuellen Veröffentlichung der Antragsformulare für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) können ab sofort wieder Anträge auf Förderung von FuE-Projekten gestellt werden.

Die wichtigsten Änderungen erörtern wir Ihnen in einem Webinar live! Bieten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, direkt Fragen zur neuen Richtlinie und den geänderten Antragsmodalitäten zu stellen und melden Sie sich hier zum Live-Webinar an.


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15.04.2020

Ein Tipp von tip - KfW-Schnellkredit 2020 für den Mittelstand startet am 16.04.2020

In dieser angespannten Zeit stellt der Verbrauch der Liquidität ein Risiko dar. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen neigen dazu, in Krisenzeiten erstmal Reserven (in Form von Eigenkapital) aufzubrauchen. Das könnte...Mehr


In dieser angespannten Zeit stellt der Verbrauch der Liquidität ein Risiko dar. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen neigen dazu, in Krisenzeiten erstmal Reserven (in Form von Eigenkapital) aufzubrauchen. Das könnte jedoch auf die Füße fallen, wenn in besseren Zeiten neue Aufträge und Geschäfte anstehen. Mit geringerem Eigenkapital lassen sich schwer neue Kredite verhandeln. Besser wäre es, sich noch in diesen Krisenzeiten Kredite zu besorgen, um die eigene Liquidität fortlaufend zu finanzieren.

Mit dem KfW-Schnellkredit startet am 16.04.2020 ein weiterer wichtiger Baustein des umfassenden Schutzschirms der Bundesregierung für den Mittelstand. Die KfW-Schnellkredite umfassen im Kern folgende Maßnahmen (siehe auch Merkblatt der KfW):

Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat, sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen, soll ein "Schnellkredit" mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25% des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal 800 TEUR für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeiter; maximal 500 TEUR für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Für Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen) und laufende Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel).
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt.
  • Bis zu 10 Jahre Zei für die Rückzahlung; auf Wunsch bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, um die kurzfristige Belastung zu senken.
  • Die (Haus)Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Nur wenige Unterlagen zum Nachweis der Zahlen.
  • Der KfW-Schnellkredit kann bis spätestens 31.12.2020 abgeschlossen werden.

Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Hier ist der Link zur KfW.


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03.04.2020

Ein Tipp von tip - 100%-Förderung für Unternehmensberatung in Zeiten von Corona

Viele Unternehmen leiden unter den Auswirkungen der Corona-Krise. Die wirtschaftlichen Folgen sind u. a. Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften (z. B. Kinderbetreuung) und Produktionen oder Wegfall von Kunden. Um dem kurzfristig...Mehr


Viele Unternehmen leiden unter den Auswirkungen der Corona-Krise. Die wirtschaftlichen Folgen sind u. a. Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften (z. B. Kinderbetreuung) und Produktionen oder Wegfall von Kunden. Um dem kurzfristig entgegenzuwirken, wurde die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows ab 3. April 2020 ergänzt:

  • Der Zuschuss beträgt bis zum 30.12.2020 (Antragstellung) für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU und Freiberufler 100% der Beratungskosten
  • Maximal 4.000 EUR förderfähige Beratungskosten für diese Fälle.
  • Der Zuschuss wird direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt (keine Vorfinanzierung; außer der Umsatzsteuer)
  • Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner sind vor Antragstellung nicht vorgeschrieben.
  • Der Gesamtbetrag von 4.000 EUR Zuschuss kann nur einmal pro Unternehmen in Anspruch genommen werden (Teilbeträge bzw. Teilberatungen bis zur Höchstsumme sind möglich).

Die geförderten Beratungsthemen umfassen Inhalte klassischer Unternehmensberatung, aber auch Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovationen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie Kooperationsberatungen.

Die tip innovation ist mit Ihren Beratern bei der BAFA gelistet und erfüllt somit die Fördervoraussetzungen. Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an.

Hier gelangen Sie zu den Seiten der BAFA und hier finden Sie ein Merkblatt Corona zur Richtlinienergänzung.


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24.03.2020

Ein Tipp von tip - Thüringer Soforthilfeprogramm Corona 2020

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Thüringer Maßnahmen (Stand 23.03.2020) mit Verlinkung zu den Antragsdokumenten.Mehr


Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Thüringer Maßnahmen (Stand 23.03.2020) mit Verlinkung zu den Antragsdokumenten.


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23.03.2020

Ein Tipp von tip - Staatliche Hilfen im Rahmen der Corona-Krise

Wir danken unseren Kooperationspartnern von ATeNe GmbH für die Zusammenstellung aktueller staatlicher Hilfen - Stand 23.03.2020. Mehr


Wir danken unseren Kooperationspartnern von ATeNe GmbH für die Zusammenstellung aktueller staatlicher Hilfen - Stand 23.03.2020.


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19.02.2020

Übergabe des EFI-Jahresgutachtens 2020

Heute hat die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) ihr 13. Jahresgutachten an Bundeskanzlerin Angela Merkel überreicht. Kernthemen des EFI-Jahresgutachtens 2020 sind: Innovationsstandort Ostdeutschland - 30 Jahre...Mehr


Heute hat die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) ihr 13. Jahresgutachten an Bundeskanzlerin Angela Merkel überreicht.

Kernthemen des EFI-Jahresgutachtens 2020 sind:

  • Innovationsstandort Ostdeutschland - 30 Jahre nach der Wiedervereinigung
  • Cybersicherheit
  • Wissens- und Technologieaustausch zwischen Deutschland und China

Auf die Seiten der EFI gelangen Sie hier. Hier finden Sie die Langfassung und die Kurzfassung des EFI-Jahresgutachtens 2020


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03.02.2020

Bewerbung zum IQ Innovationspreis Mitteldeutschland noch bis 11. März 2020 möglich

Warum sich eine Teilnahme am IQ Innovationspreis Mitteldeutschland lohnt? Individuelle PR-, Marketing- und Beratungsleistungen für die FinalistenChance auf hohe PreisgelderStärkung des InnovationsimagesVermittlung von Kontakten...Mehr


Warum sich eine Teilnahme am IQ Innovationspreis Mitteldeutschland lohnt?

  • Individuelle PR-, Marketing- und Beratungsleistungen für die Finalisten
  • Chance auf hohe Preisgelder
  • Stärkung des Innovationsimages
  • Vermittlung von Kontakten in die mitteldeutsche Wirtschaft und darüber hinaus
  • Erhöhte Gewinnchancen durch intensive Kooperationen in Mitteldeutschland
  • Teilnahme an hochwertigen Netzwerkveranstaltungen

Die Fakten zum Wettbewerb finden Sie hier. Der Weg zum Onlineformular.


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01.01.2020

Neujahrsgrüße

In dein Betragen Welt, in deinen Beutel Geld, Witz unter deinen Hut, Feuer in dein Blut. Ist der Wunsch nicht gut? Georg Christoph Lichtenberg Wir wünschen allen unseren Geschäftspartnern ein gutes Jahr 2020!Mehr


In dein Betragen Welt,

in deinen Beutel Geld,

Witz unter deinen Hut,

Feuer in dein Blut.

Ist der Wunsch nicht gut?

Georg Christoph Lichtenberg

Wir wünschen allen unseren Geschäftspartnern ein gutes Jahr 2020!


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09.12.2019

Weihnachtsgrüße

Schenke groß oder klein, aber immer gediegen. Wenn die Bedachten die Gaben wiegen, sei dein Gewissen rein. Schenke herzlich und frei. Schenke dabei, was in dir wohnt an Meinung, Geschmack und Humor, so dass die eigene...Mehr


Schenke groß oder klein,

aber immer gediegen.

Wenn die Bedachten die Gaben wiegen,

sei dein Gewissen rein.

Schenke herzlich und frei.

Schenke dabei,

was in dir wohnt an Meinung, Geschmack und Humor,

so dass die eigene Freude zuvor

dich reichlich belohnt.

Schenke mit Geist ohne List.

Sei eingedenk, dass dein Geschenk - du selber bist.

Joachim Ringelnatz

Wir wünschen unseren Geschäftspartnern, ihren Mitarbeitern und ihren Familien besinnliche Weihnachtstage und einen guten Rutsch in ein gesundes, erfolgreiches und vor allem friedliches 2020.

 


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29.11.2019

Steuerliche Zulage auf Forschung und Entwicklung (FuE) für alle steuerpflichtigen Unternehmen

Heute hat nun auch der Bundesrat dem neuen Forschungszulagengesetz (FZulG) zugestimmt. Damit haben alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig ihrer Größe und ausgeübten Tätigkeit einen gesetzlichen Anspruch auf steuerliche...Mehr


Heute hat nun auch der Bundesrat dem neuen Forschungszulagengesetz (FZulG) zugestimmt.

Damit haben alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig ihrer Größe und ausgeübten Tätigkeit einen gesetzlichen Anspruch auf steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE). Das Gesetz soll ab 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Die Zulage muss jährlich beim Finanzamt beantragt werden und beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist auf 2 Mio EUR pro Anspruchsberechtigten und Wirtschaftsjahr begrenzt. Die förderfähigen Aufwendungen werden auf Basis der dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslöhne für Arbeitnehmer ermittelt.

Details zur Umsetzung sollen noch in einer Rechtsverordnung bestimmt werden.

Die Pressemitteilung des BMWi finden Sie hier.


Dateien:
FZulG-BMWi-Presse.pdf38 K
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08.11.2019

Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung verabschiedet

Gestern Abend hat der der Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung verabschiedet. Entgegen bisheriger Vorschläge gilt nun bei der Vergabe von Forschungsaufträgen, dass der...Mehr


Gestern Abend hat der der Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung verabschiedet.

Entgegen bisheriger Vorschläge gilt nun bei der Vergabe von Forschungsaufträgen, dass der Auftraggeber gefördert wird. 

Die steuerliche Forschungsförderung wird das bestehende System der FuE-Projektförderung ergänzen.

Wenn der Bundesrat dem Gesetz am 29. November 2019 zustimmt, steht der Forschungszulage ab 2020 nichts mehr im Wege.

Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Deutscher Bundestag


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