Aktuelles
Evaluation des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)
Die aktuelle Evaluation des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bestätigt positive Wirkungen und verdeutlicht die Rolle des Programms zur Stärkung der...Mehr
Die aktuelle Evaluation des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bestätigt positive Wirkungen und verdeutlicht die Rolle des Programms zur Stärkung der Innovationskraft von KMU.
Wichtigste Handlungsempfehlungen sind: das ZIM themenoffen und mit der Möglichkeit zur kontinuierlichen Antragstellung weiterzuführen.
Anfang 2025 soll eine neue ZIM-Förderrichtlinie mit optimierten Förderkonditionen starten.
Die Studie des BMWK "Evaluation des ZIM 2024" finden Sie hier.
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Bundesbericht Forschung und Innovation 2024 veröffentlicht
Der "Bundesbericht Forschung und Innovation" informiert umfassend über die Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung, der Länder und der EU. Er gliedert sich in einen Hauptband (inkl. politische...Mehr
Der "Bundesbericht Forschung und Innovation" informiert umfassend über die Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung, der Länder und der EU.
Er gliedert sich in einen Hauptband (inkl. politische Kurzzusammenfassung), einen Datenband und wird durch ein umfangreiches Onlineangebot begleitet.
Hier kommen Sie zum Hauptband.
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Innovationspreis Thüringen - Bewerbungen noch bis 30.06.2024 möglich
Bereits zum 27. Mal wird der Thüringer Innovationspreis mit einem Preisgeld von insgesamt 100.000 EUR ausgelobt. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Hier können Sie sich noch bis 30.06.2024 bewerben.Mehr
Bereits zum 27. Mal wird der Thüringer Innovationspreis mit einem Preisgeld von insgesamt 100.000 EUR ausgelobt.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Hier können Sie sich noch bis 30.06.2024 bewerben.
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EFI Jahresgutachten 2024
Die Mitglieder der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) haben den neuen Jahresbericht vorgelegt. Darin werden folgende Kernthemen definiert: Neue Technologien für nachhaltige LandwirtschaftInternationale Mobilität...Mehr
Die Mitglieder der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) haben den neuen Jahresbericht vorgelegt. Darin werden folgende Kernthemen definiert:
- Neue Technologien für nachhaltige Landwirtschaft
- Internationale Mobilität im Wissenschafts- und Innovationssystem
- Soziale Innovationen - wesentliches Element zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
- Künstliche Intelligenz
Hier finden Sie die Kurzfassung des Gutachtens 2024.
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Antragstellung in der GRW-Richtlinie bei der TAB wieder möglich
Seit dem 05.03.2024 können im Programm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) wieder Anträge über das online-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt werden. Hier finden Sie...Mehr
Seit dem 05.03.2024 können im Programm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) wieder Anträge über das online-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt werden.
Hier finden Sie Voraussetzungen, Konditionen und den Zugang zum online-Portal.
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Bundesrechnungshof: "Die Risiken für die Energiewende und unseren Wohlstand sind groß."
"Für eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Stromversorgung muss die Bundesregierung umgehend und zielgerichtet umsteuern." (Quelle: Bundesrechnungshof) Der Bundesrechnungshof hat heute einen Sonderbericht zur...Mehr
"Für eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Stromversorgung muss die Bundesregierung umgehend und zielgerichtet umsteuern." (Quelle: Bundesrechnungshof)
Der Bundesrechnungshof hat heute einen Sonderbericht zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung in Deutschland veröffentlicht.
- Versorgungssicherheit
Es ist absehbar, dass insbesondere die Windenergie an Land nicht in gesetzlich vorgeschriebenem Umfang ausgebaut wird. Der Zeitplan zum Zubau gesicherter, steuerbarer Backup-Kapazitäten kann mit der Kraftwerksstrategie 2026 (KWS) voraussichtlich nicht eingehalten werden. Der Netzausbau liegt erheblich hinter der Planung zurück; er beträgt mittlerweile sieben Jahre und 6000 km.
- Bezahlbarkeit
Die Preise für Strom sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und zählen zu den höchsten in der EU. Private Haushalte zahlten mit 41,25 Ct/kWh im ersten Halbjahr 2023 z. B. 42,7 % mehr, als der EU-Durchschnitt; Gewerbe- und Industriekunden rund 5 % mehr. Weitere Kostensteigerungen für massive Investitionen in den Ausbau der Stromnetze und für das Netzengpassmanagement sind absehbar.
- Umweltverträglichkeit
Der Bundesregierung liegen zahlreiche Erkenntnisse zu negativen Umweltwirkungen erneuerbarer Energien vor, z. B. die Inanspruchnahme von knappen Flächen und Ressourcen, aber auch die Beeinträchtigung der Biodiversität. Inm Zuge der Energiekrise hat die Bundesregierung umweltschutzrechtliche Verfahrensstandards abgesenkt. Dies erhöht das Risiko, dass einzelne Schutzgüter mehr als nötig beeinträchtigt werden.
Auf dem Weg zu einer sicheren, bezahlbaren und umweltverträglichen Versorgung mit erneuerbaren Energien steht die Bundesregierung vor großen Herausforderungen. Diese werden bislang kaum bewältigt. (Quelle: Bundesrechnungshof)
Hier finden Sie die Langversion zum Sonderbericht des Bundesrechnungshofes.
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Neue Allgemeine De-minimis-Verordnung ab 2024
Die Europäische Kommission hat eine neue Allgemeine De-Minimis-Verordnung verabschiedet. Sie gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030. Ein Auszug aus den Neuerungen: der De-minimis-Höchstbetrag für ein einziges Unternehmen wurde...Mehr
Die Europäische Kommission hat eine neue Allgemeine De-Minimis-Verordnung verabschiedet. Sie gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030.
Ein Auszug aus den Neuerungen:
- der De-minimis-Höchstbetrag für ein einziges Unternehmen wurde auf einen Beihilfewert von 300.000 EUR (bisher 200.000 EUR) angehoben
- der Dreijahres-Zeitraum wird nun taggenau rückwirkend betrachtet (bisher das Steuerjahr)
Allerdings kann die bisherige Allgemeine De-minimis-Verordnung übergangsweise nosh bis zum 30.06.2024 angewendet werden. In der Thüringer Aufbaubank beispielsweise wird diese Übergangsfrist in Abhängigkeit von den Regelungen in den einzelnen Förderrichtlinien angewendet.
Aktuelle Informationen der Thüringer Aufbaubank finden Sie hier. Das aktualisierte Informationsblatt der TAB zur De-minimis-Regel finden Sie hier.
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Aktuelles zur steuerlichen Forschungszulage
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat ihre Antragsformulare optimiert. Die wichtigsten Veränderungen: Präzisierung der inhaltlichen Abfrage: Die Fragestellungen nach den Inhalten eines FuE-Vorhabens wurden...Mehr
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat ihre Antragsformulare optimiert. Die wichtigsten Veränderungen:
- Präzisierung der inhaltlichen Abfrage: Die Fragestellungen nach den Inhalten eines FuE-Vorhabens wurden grundlegend überarbeitet.
- Nutzung von Arbeitsplänen: Die Einreichung eines Arbeitsplanes ist nun obligatorisch. Dazu kann das neugeschaffene Tool der BSFZ oder der eigene Arbeitsplan genutzt werden.
- Vereinfachung der Angaben zu finanziellen und personellen Aufwänden: Die Erfassung wurde vereinfacht und teilweise automatisiert (z. B. in den Summenbildungen).
- Überarbeitetes Layout für intuitiven Zugang: Hilfetexte werden nun intuitiver über entsprechende Icons bei jeder Frage eingeblendet und liefern direkt Antworten auf potenzielle Fragen.
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Neues in der Thüringer Förderung - GRW und Digitalbonus
In der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gilt ab dem 1. Januar 2024 aufgrund der ungewissen Ausgestaltung des Bundeshaushaltes 2024 ein vorläufiger Antragsstopp. Alle bisher...Mehr
In der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gilt ab dem 1. Januar 2024 aufgrund der ungewissen Ausgestaltung des Bundeshaushaltes 2024 ein vorläufiger Antragsstopp. Alle bisher nicht bewilligten Anträge werden nach Inkraftsetzung der neuen GRW-Richtlinie nach den ab 1. Januar 2024 geltenden beihilferechtlichen Bestimmungen bewertet. Bereits zugesagte GRW-Zuschüsse sind nicht betroffen. Abrufanträge können weiter gestellt werden.
Mit Wirkung vom 01.01.2024 ist die neue Richtlinie Digitalbonus Thüringen in Kraft getreten. Es können je Unternehmen maximal zwei Anträge gestellt werden. Mit dem Digitalbonus werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit mit maximal 15.000 EUR unterstützt.
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Neujahrsgrüße
Das neue Jahr sieht mich freundlich an und ich lasse das Alte mit seinem Sonnenschein und Wolken ruhig hinter mir. Johann Wolfgang von Goethe Wir wünschen allen unseren Geschäftspartnern ein gutes Jahr 2024.Mehr
Das neue Jahr sieht mich freundlich an
und ich lasse das Alte
mit seinem Sonnenschein und Wolken
ruhig hinter mir.
Johann Wolfgang von Goethe
Wir wünschen allen unseren Geschäftspartnern ein gutes Jahr 2024.
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